s'Bussle GmbH | Karlstrasse 1 | 72581 Dettingen an der Erms 07123 / 972 461 info@sbussle.de

  • Home
  • Aktuelles
  • Lassen Sie sich fördern – bis zu 1.200 Euro für Fahrten im Landkreis Reutlingen

Lassen Sie sich fördern – bis zu 1.200 Euro für Fahrten im Landkreis Reutlingen

3. August 2026

Mobilität bedeutet Lebensqualität. Damit Menschen mit Beeinträchtigungen aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können, unterstützt der Landkreis Reutlingen einen freiwilligen Fahrdienst mit einer Förderung von bis zu 1.200 Euro pro Jahr. Da der Landkreis hierfür keine eigenen Fahrzeuge einsetzt, übernehmen wir als zuverlässiger Mobilitätsdienstleister diese Fahrten und bringen Sie sicher und bequem an Ihr Ziel.

Das Angebot richtet sich an Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Reutlingen, die aufgrund einer Beeinträchtigung den öffentlichen Nahverkehr nicht oder nur eingeschränkt nutzen können und beispielsweise kein eigenes rollstuhlgerechtes Fahrzeug besitzen. Bei freien Kapazitäten kann eine Begleitperson kostenlos mitfahren.

Mit dem Fahrdienst können viele Fahrten des täglichen Lebens und der Freizeit durchgeführt werden – etwa zum Einkaufen, zu Behörden oder Banken, zum Sportverein, ins Kino oder zu Besuchen bei Familie und Freunden. Voraussetzung ist lediglich, dass Start oder Ziel der Fahrt im Landkreis Reutlingen liegt. Nicht über dieses Förderprogramm abgedeckt sind Fahrten zur Arbeit, zur Ausbildung sowie zu Arzt- oder Krankenhausterminen, da hierfür andere Kostenträger zuständig sind. Ausgenommen sind außerdem Personen, die in einer stationären Einrichtung wohnen, sowie blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen ohne weitere Beeinträchtigungen, für die gesonderte Förderregelungen gelten.

Die Förderung erfolgt unkompliziert über einen Gutschein des Kreissozialamtes. Dieser kann – bei Vorliegen der entsprechenden Einkommens- und Vermögensvoraussetzungen – direkt beantragt werden. Der Gutschein hat einen Wert von bis zu 1.200 Euro und ist zwölf Monate gültig. Die Kosten der geförderten Fahrten werden direkt mit dem vorhandenen Guthaben verrechnet, sodass Sie jederzeit den Überblick über Ihr Restguthaben behalten. Nach Ablauf der Gültigkeit oder wenn das Guthaben aufgebraucht ist, kann ein neuer Antrag gestellt werden.

Sie haben Ihren Gutschein bereits erhalten oder möchten eine Fahrt planen? Dann sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne und bringen Sie zuverlässig, sicher und komfortabel an Ihr Ziel.

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Website des Landkreises Reutlingen oder hier.